Reiseleitung
In vielen Reisezielen wie z.B. Risoul, Serre Chevalier (La Salle Les Alpes), Tignes, Les Menuires, Val Thorens, Les Deux Alpes, St. Sorlin d’Arves (Les Sybelles) und Alpe d’Huez ist während der gesamten Saison eine Reiseleitung vorhanden. Die Reiseleitung trägt für die Betreuung der Reiseteilnehmer Sorge und ist gut über die Ski- und Après-Skimöglichkeiten informiert.
Anreise und Ankunft
Bei einem Basisarrangement ist der Samstag Ankunftstag am Bestimmungsort. Reisen Sie mit dem Bus, so ist hierbei der Freitag Ihr Anreisetag. Der Ankunftstag am Bestimmungsort ist zugleich Abreisetag der Gruppe von der vergangenen Woche. Am Ankunftstag ist es meistens möglich, die Unterkunft ab 17.00 Uhr zu beziehen. Die Unterkunft muss im allgemeinen samstags vor 9.00 Uhr geräumt sein, so dass sie für die nächsten Gäste gereinigt werden kann. Beim Budgetarrangement ist Sonntag Anreisetag und Montag Ankunftstag am Bestimmungsort. Beim Wochenendearrangement ist Freitag Anreisetag und Samstag Ankunftstag am Bestimmungsort. Am Ankunftstag ist es in der Regel möglich, die Unterkunft ab 17.00 Uhr zu beziehen. Die Unterkunft muss im allgemeinen montags vor 9.00 Uhr geräumt sein, so dass sie für die nächsten Gäste gereinigt werden kann.
Saisoneinflüsse
Oft werden in der Vorsaison Vorbereitungen getroffen, um die Hauptsaison in Gang zu bringen oder abzuwickeln. Sie haben möglicherweise mit beschränkteren Öffnungs- und Betriebszeiten von Skiliften, Pisten, Einkaufs- und Ausgehmöglichkeiten, einem beschränkteren Angebot der übrigen Einrichtungen und möglichen Bauaktivitäten am Urlaubsort zu rechnen. Sportura übernimmt keine Haftung für solche Umstände. In den Monaten Januar, März und April sind die Pisten weniger befahren, während Wetter und Schneeverhältnisse dann oft ausgezeichnet sind. Sind Sie nicht an eine bestimmte Zeit gebunden, so empfehlen wir Ihnen, Ihren Urlaub in diesen Monaten zu planen.
Reiseunterlagen
Haben Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt, so erhalten Sie binnen einer Woche vor Reisebeginn Ihre Voucher und die Sportura-Reiseinformation. Bitte bringen Sie diese unbedingt zum check-in mit. Für die Erstellung einer Voucher-Kopie vor Ort wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro berechnet.
Fahrzeiten
Die angegebenen Fahrzeiten können schwanken. Der Reiseteilnehmer hat unter allen Umständen zu berücksichtigen, dass die Fahrzeiten sowohl vor als auch während der Reise geändert werden können. Verzögerungen durch starken Verkehr, Streiks, Staus und Witterungseinflüsse, jedoch auch technische Defekte am Bus betrachten wir als höhere Gewalt. Muss durch einen technischen Defekt ein anderer Bus eingesetzt werden, so ist es möglich, dass dieser nicht über Royal Class-Sitze verfügt. Sie buchen unter der Bedingung, dass Sie Sportura nicht für derartige Vorfälle haftbar machen.
Transport per Bus
Der angegebene Zustiegsort ist gewährleistet, falls er schriftlich auf Ihrem Voucher bestätigt wird. Zugleich steht die endgültige Abfahrtzeit auf Ihrem Voucher. Eine Ausnahme dieser Regel wird gemacht, falls sich weniger als 10 Teilnehmer für einen bestimmten Zustiegsort an einem bestimmten Anreisedatum angemeldet haben. Nur wenn Sie mit Ihrer Reisegruppe denselben Zustiegsort wählen, können Sie sicher sein, dass Sie zusammen in einem Bus fahren. Die Busnummer des Rückreisebusses kann sich von der des Anreisebusses unterscheiden. Wird die Anreise nicht angetreten, so wird auch automatisch die Rückreise annulliert. Die geplante Ankunftszeit in den Skigebieten ist zwischen 09.00-12.00 Uhr.
Busrückreise
In den Urlaubsorten mit Reiseleitung werden Abfahrtzeit und Busnummer auf den Infotafeln angegeben. In allen anderen Gebieten müssen Sie am Rückreisetag zwischen 14.00-16.00 Uhr die Notrufnummer (die auf dem Voucher steht) hierfür anrufen. Die geplante Ankunftszeit am Sonntag morgen ist zwischen 07.00-12.00 Uhr.
Gepäck
Die Busse haben genügend Gepäckraum. Pro Person ist Platz für 1 Koffer, Tasche oder Rucksack, 1 Paar Ski oder 1 Snowboard (ohne Bindungen), 1 Paar Ski- oder Snowboardschuhe und 1 kleine Tasche als Handgepäck mit einem Gesamtgewicht von maximal 25 kg. In einer Snowboardtasche oder einem Skisack dürfen sich ausschließlich 1 Snowboard oder 1 Paar Ski befinden. Zusätzliches Gepäck in solchen Taschen wird nicht im Bus transportiert. Es ist nicht gestattet, Gasflaschen im (Hand-)Gepäck mitzunehmen. Sofern Sie dies zuvor auf Ihrer Anmeldung angegeben haben, können Sie weiteres Gepäck mitnehmen. Die damit verbundenen Kosten betragen 12 Euro pro Gepäckstück. Zusatzgepäck ist nur gestattet, falls dies zuvor beantragt wurde und Sportura Travel Ihnen dies in den Reiseunterlagen bestätigte. Während der Busreise sowie an den Zustiegs- und Ausstiegsstellen sind Sie selber für Ihr Gepäck verantwortlich. Sportura haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl. Wir empfehlen Ihnen, eine Reiseversicherung abzuschließen.
Rauch- und Alkoholverbot im Bus
In jedem Bus gilt ein Rauchverbot für die Reiseteilnehmer. Unterwegs nach Frankreich werden zum Rauchen genügend Zwischenpausen eingelegt. Eigene alkoholische Getränke dürfen nicht im Bus konsumiert werden.
Eigenanreise
Speziell für Gäste, die ein Chalet gebucht haben, ist die Anreise mit eigenem Fahrzeug praktisch. Denken Sie auf jeden Fall daran, Schneeketten mitzunehmen. Eine Routenbeschreibung zu ihrem Bestimmungsort finden Sie bei den letzten Mitteilungen, die Sie von unserer Website herunterladen können. Kommen Sie voraussichtlich später als 19.00 Uhr an Ihrem Bestimmungsort an, so haben Sie die Reiseleitung an ihrem Bestimmungsort hierüber zu informieren. Sportura kann niemals haftbar gemacht werden, wenn Sie nach 19.00 Uhr vor einer verschlossenen Tür stehen, auch dann nicht, wenn Sie bereits mitgeteilt haben, später anzukommen. Bezüglich der Wochenend- und Budgetarrangements behält sich Sportura jederzeit das Recht vor, Arrangements ohne Preisnachlass für die Eigenanreise (also einschl. Busreise) anzubieten.
Beachten Sie, dass man oft zur Benutzung von Schneeketten verpflichtet ist. Kommen Sie am Wochenende samstags nach 19.00 Uhr an, so können eventuelle Mängel bei der Unterkunft erst am Montagmorgen behandelt werden. Möchten Sie Ihre Kaution vor Samstag 17.00 Uhr zurückerhalten, so haben Sie vor Ort mit dem betreffenden Vermieter oder mit der Reiseleitung diesbezüglich eine Absprache zu treffen, um die Unterkunft kontrollieren zu lassen. Ist dies nicht möglich, so können Sie Ihre Anschrift hinterlassen, an die die Kaution dann geschickt werden kann.
Parkgebühren
Parken Ihres Wagens in Val Thorens, Les Arcs, Tignes und La Plagne ist gebührenpflichtig. Diesbezügliche Information erhalten Sie beim örtlichen Fremdenverkehrsamt. In den übrigen Gebieten sind Möglichkeiten vorhanden, um im Freien gebührenfrei zu parken.
Wäsche
In Frankreich ist Wäsche (Bettwäsche und Handtücher) bei Ferienwohnungen und Chalets, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nicht inklusive.
Gepäckdepot
Am Ankunfts- und Abreisetag ist es in den meisten Gebieten möglich, Ihr Gepäck gebührenpflichtig in einem Depot abzustellen, so dass Sie an diesem Tag noch Skilaufen können. Dieses Gepäckdepot ist ein zusätzlicher Service, der am Bestimmungsort erbracht wird. Eventuelle Reklamationen oder Meldungen bei Verlust, Diebstahl und/oder Beschädigung werden von Sportura nicht behandelt. Die Benutzung des Gepäckdepots erfolgt immer auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Gebühren für das Gepäckdepot an dem betreffenden Tag schwanken zwischen 1,60 Euro und 3,20 Euro pro Gepäckstück.
Verlorene Gegenstände
Sportura ist nicht dafür verantwortlich, verlorene Gegenstände wieder zu finden. Bei der Suche nach einem verlorenen Gegenstand werden je Suchauftrag für das Finden eines verlorenen Gegenstands 25 Euro Bearbeitungsgebühren plus eventuelle Versandkosten berechnet. Nachdem die genannten Bearbeitungsgebühren bezahlt worden sind, wird Sportura versuchen, den Gegenstand ausfindig zu machen. Auch wenn der Gegenstand schließlich nicht wiedergefunden werden kann, bleiben die Verwaltungsgebühren Eigentum von Sportura. Für die Zurücksendung einer Fundsache per Bus oder Post durch Sportura, haftet Sportura nicht bei Verlust, Diebstahl und/oder Beschädigung der Sache. Sie buchen unter der Bedingung, dass der Verlust von Gepäck, auch nachdem es durch den Reiseveranstalter wiedergefunden wurde, Ihr eigenes Risiko ist.
Kinder
In vielen Gebieten gibt es besondere Kinderrabatte für sowohl Skipass als auch Hotel. Für Kleinkinder bis zu 2 Jahren, die keinen Gebrauch von einem eigenen Bett und/oder Bussitz machen, zahlen Sie 35 Euro Bearbeitungsgebühren.
Haustiere
Haustiere sind im Allgemeinen in den meisten Chalets und Ferienwohnungen gestattet. In den meisten Unterkünften muss ein Zuschlag von ca. 35. Euro für das Haustier bezahlt werden. Dies muss zuvor mitgeteilt werden und muss auf der Rechnung und später auf dem Voucher angegeben werden. In unseren Bussen sind keine Haustiere zugelassen.
Skipass
Ein gebuchter Skipass kann vor Ort nicht von der Reiseleitung geändert werden. Die Gültigkeit des Skipasses beginnt normalerweise am Tag nach der Ankunft. Bei Wochenend- und Budgetarrangements beginnt die Gültigkeit des Skipasses an dem Tag, an dem der Bus ankommt. Sollten Sie während des Urlaubs aus irgendeinem Grund einen oder mehrere Tage keinen Gebrauch von Ihrem Skipass machen können oder Ihren Skipass gerade verlängern wollen, so hat man dies selber vor Ort mit der Skipassgesellschaft zu regeln. Es ist nicht möglich, dies über den Reiseleiter oder nach der Rückkehr über Sportura zu regeln. Einen verlorenen Skipass ersetzen Sportura oder die Skipassgesellschaft nicht. Sie müssen selber einen neuen Pass kaufen. In einigen Gebieten, wie u.a. Serre Chevalier, Les Menuires, Val Thorens, Saint Sorlin d’Arves, La Plagne, Les Arcs & Morzine vor Ort eine Kaution für den Skipass bezahlt werden.
Verpflegungspakete
Die Verpflegungspakete werden sorgfältig zusammengestellt. Es kann jedoch geschehen, dass durch einen Herstellungsfehler oder während des Transports ein Paket nicht vollständig und/oder nicht ordnungsgemäß ankommt. Sollte dies der Fall sein, so haben Sie dies der Reiseleitung binnen 1 Tag nach Empfang des Pakets mitzuteilen. Kann die Reiseleitung das Problem nicht lösen, so müssen Sie eine Reklamationsmeldung machen. Die Erstattung wird niemals höher als der für das Verpflegungspakete bezahlte Betrag sein. Sollte aufgrund unvorhergesehener Umstände (schlechtes Wetter, Veranstaltungsverbot für eine Grillparty an Ihrem Reiseort) die ‚gratis’ Grillparty im Schnee nicht stattfinden können, so ist der Gast nicht zu einer Kostenerstattung berechtigt. Bei den Mahlzeitpaketen und der Halbpension sind Baguette und Brot nicht mitinbegriffen.
Unterkunft
Die Beschreibungen und Fotos der Unterkünfte können in Wirklichkeit etwas abweichen und dienen ausschließlich als Beispiel. Manchmal ist die Unterkunft Eigentum von Privatleuten, die sie nach eigenem Geschmack eingerichtet haben. Die Unterkunft kann bei Höchstbelegung nicht ideal und sogar ziemlich eng sein. Berücksichtigen Sie zum Beispiel die Warmwassermenge, falls nur ein kleiner Boiler vorhanden ist. Oft ist nicht für alle Reiseteilnehmer genügend warmes Wasser vorhanden, wenn alle nacheinander duschen möchten. Im Allgemeinen gilt, dass die Betten in Frankreich kleiner und kürzer sind als wir es gewohnt sind. In den Badezimmern hängen oft keine Duschvorhänge und die Handdusche kann nicht immer an der Wand befestigt werden. Buchen Sie gleichzeitig mehrere gleichartige Ferienwohnungen oder Studios, so wird Sportura versuchen, diese nebeneinander zu buchen. Hiernach wird immer gestrebt, es können jedoch keine Rechte darauf gegründet werden.
Verteilung der Unterkunft
Eine Unterkunft ist reserviert, nachdem der Reisevertrag zustande gekommen ist. Sollten die Namen der Personen, die die gleiche Unterkunft belegen möchten (Gruppe), nicht gleichzeitig registriert werden, so ist dies ausdrücklich beim Punkt ‚Besonderheiten’ auf dem Anmeldeformular anzugeben. Sie haben dann 5 Tage Zeit, um das Anmeldeformular der anderen in der Unterkunft unterzubringenden Personen unter Angabe des Gruppennamens einzureichen. Sollte nach Ablauf dieser Frist Ihre Unterkunft nicht vollständig belegt sein, so wird der Preis der unbelegten Betten automatisch dem Hauptbucher in Rechnung gestellt.
Reinigung der Unterkunft
Für alle Unterkünfte gilt, sofern im Prospekt nicht deutlich etwas anderes angegeben wird, dass die Reiseteilnehmer für die Endreinigung verantwortlich sind. Oft ist es möglich, gegen Gebühr ein ortsansässiges Unternehmen mit der Endreinigung zu beauftragen.
Kaution bei Ferienwohnung - Unterkunft
Für die Unterbringung in Ferienwohnungen ist bei Ankunft eine Kaution zu zahlen. In manchen Gebieten kann dies mit Kreditkarte erfolgen. Kautionssumme und Zahlungsart stehen auf Ihren Vouchers/Reiseunterlagen. Diese Kaution wird am Reiseende zurückerstattet, sofern die Unterkunft für ordnungsgemäß hinterlassen erachtet wird. Beschließen Sie und/oder Ihre Mitreisenden, eher abzureisen, so behält Sportura 10 Euro Bearbeitungsgebühren für die Überweisung der Kaution ein. Wird Ihnen die Kaution per Scheck zugesandt, so haben Sie zu beachten, dass Ihre Bank Ihnen ebenfalls Kosten in Rechnung stellen kann. Sportura ist nicht verantwortlich, falls die Kaution durch die Agenturen/Privateigentümer einbehalten wird. Reklamationen in Bezug auf einbehaltene Kautionen werden nicht behandelt, da es für unsere Hauptverwaltung nicht möglich ist, die betreffende Situation im Nachhinein zu beurteilen.
Kaution bei Chalet-Unterkunft
Für die Unterbringung in Chalets haben Sie Sportura die Kautionssumme vor der Hinreise zu überweisen. Die Kautionssumme (ca. 500 Euro für eine Chalet-Unterkunft von bis zu 9 Personen; ca. 1.000 Euro für die Unterkunft ab 10 Personen) wird hierbei auf Ihrer Rechnung/ Buchungsbestätigung aufgeführt. Die Kaution wird Ihnen nach Ihrem Urlaub zurückerstattet, sofern die Unterkunft ordnungsgemäß hinterlassen wurde. Gelegentlich kann es vorkommen, dass Sie die Kaution direkt mit dem Privateigentümer vor Ort zu regeln haben. Sportura ist nicht verantwortlich, falls die Kaution von den Agenturen/Privateigentümern einbehalten wird. Reklamationen in Bezug auf einbehaltene Kautionen werden nicht behandelt, da es für unsere Hauptverwaltung nicht möglich ist, die betreffende Situation im Nachhinein zu beurteilen.
Materialmiete
In einigen Gebieten muss eine Kaution für Ski- und/oder Snowboardmaterial bezahlt werden. Sie können an Ort und Stelle, falls Sie dies wünschen, eine Spezialversicherung gegen Diebstahl und Beschädigung abschließen. Haben Sie Schuhgröße 44 oder größer, so raten wir Ihnen, die Schuhe in Deutschland zu mieten.
Reklamationen an einem Bestimmungsort, an dem eine Reiseleitung anwesend ist
Reklamationen sind direkt einem Sportura-Reiseleiter vor Ort zu melden. Wird nicht auf zufrieden stellende Weise etwas gegen die Reklamation unternommen, so ist die Reklamation innerhalb von 24 Stunden (zwischen 09.00-18.00 Uhr) beim Notruf-Service von Sportura (die Nummer steht auf dem Voucher) zu melden. Sollte die Reklamation dann nicht auf zufrieden stellende Weise behandelt worden sein, so muss: 1) die Reklamation mittels eines von der Reiseleitung unterzeichneten Reklamationsformulars festgelegt werden. 2) Ihr Brief zusammen mit dem Reklamationsformular binnen 30 Tagen nach Reiseende in Schriftform und per Post an Sportura gesandt werden. Sportura wird in einem solchen Fall binnen 6 Wochen nach Eingang Ihrer Reklamation darauf reagieren. Reklamationen, die am Bestimmungsort nicht a) in Schriftform mittels eines Reklamationsformulars bei der Reiseleitung und b) telefonisch binnen 24 Stunden beim Notruf-Service gemeldet wurden, werden später nicht mehr behandelt.
Reklamationen an Bestimmungsorten, an denen keine Reiseleitung anwesend ist
Ist an einem Bestimmungsort keine Reiseleitung anwesend, so muss die Reklamation binnen 24 Stunden (zwischen 09.00-18.00 Uhr) bei dem Sportura Notruf-Service gemeldet werden (die Nummer steht auf dem Voucher). Sollte die Reklamation dann nicht auf zufrieden stellende Weise behandelt worden sein, so muss die Reklamation binnen 30 Tage nach Reiseende in Schriftform und per Post an Sportura gesandt werden. Sportura wird in einem solchen Fall binnen 6 Wochen nach Eingang Ihrer Reklamation darauf reagieren. Reklamationen, die am Bestimmungsort nicht telefonisch binnen 24 Stunden beim Notruf-Service gemeldet wurden, werden später nicht mehr behandelt.
Wünsche und Absprachen
Sportura versucht nach Möglichkeit, den Wünschen ihrer Kunden gerecht zu werden. Resultiert der Wunsch eines Kunden in einer Absprache mit Sportura und wird er damit Teil eines Reisevertrags, so muss diese Absprache auf der Rechnung/Reservierungsbestätigung und auf den später zu empfangenden Voucher angegeben werden, um Ansprüche darauf geltend machen zu können.
Information seitens des Reiseteilnehmers
Der Bucher ist verpflichtet alle seine Angaben wahrheitsgemäß zu tätigen. Sollte ein Bucher seine Angaben falsch oder unwahr tätigen und daraus Kosten entstehen ist Chalettravel / Sportura berechtigt diese einzufordern.
Buchungsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Buchenden und Sportura entsteht nach der Einreichung eines unterzeichneten Anmeldeformulars/Reisevertrags, der Buchung über Internet und/oder einer per E-Mail versandten Buchung. Sporturas Vertragsdurchführungspflicht entsteht in dem Augenblick, in dem der Buchende die schriftliche Rechnung/Reservierungsbestätigung der gebuchten Reise empfängt und nachdem die Zahlungsverpflichtung erfüllt worden ist. Das Nichtbezahlen der Anzahlung zieht nicht die Aufhebung des Vertrages nach sich und gilt somit nicht als Stornierung! Der Hauptbucher haftet gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen, die aus dem Reisevertrag für alle auf dem Anmeldeformular/im Reisevertrag genannten Personen entstehen. Der Hauptbucher handelt unter eigenem Namen und für eigene Rechnung. Er bestätigt, auch als Bevollmächtigter für Rechnung und namens der Mitreisenden zu handeln, die nicht unterzeichneten. Der Hauptbucher haftet für die gesamte Buchung. Chalettravel berechnet eine Buchungsgebühr je Buchungsbestätigung von bis zu 9 Personen in Höhe von 30 Euro und ab 9 Personen in Höhe von 50 Euro bis zu 14 Tage vor Ankunft. Bei kurzfristigen Buchungen ab 14 Tage vor Ankunft berechnet Sportura bei bis zu 9 Personen 40 Euro und bei mehr als 9 Personen 60 € Bearbeitungsgebühr. Der Hauptbucher muss einen Wohnsitz in Deutschland haben.
Kurtaxe
Für die meisten Unterkünfte haben Sie einen kleinen Betrag an Kurtaxe zu zahlen. Die Höhe dieses Betrags finden Sie auf den Preislisten je Bestimmungsort. Die Kurtaxe wird auf der Rechnung aufgeführt und ist zusammen mit der Reisesumme zu bezahlen. Es ist möglich, dass sich dieser Betrag während der Wintersaison ändert.
Reisepreis
Der im Vertrag vereinbarte Preis ist ein Festpreis, in dem alle zu erbringenden Leistungen inbegriffen sind, und zwar unter dem Vorbehalt eines offensichtlichen inhaltlichen Irrtums. Der im Vertrag vereinbarte Preis kann bis zu 21 Kalendertagen vor dem Anreisedatum nach oben oder unten revidiert werden, sofern die Revision die Folge einer Änderung a) der auf die Reise angewandten Wechselkurse und/oder b) der Transportkosten (einschließlich der Kraftstoffkosten) und/oder der c) für bestimmte Leistungen zu zahlenden Abgaben und Steuern ist. Beträgt die Erhöhung mehr als 10% des Gesamtpreises, so kann der Buchende den Vertrag kostenlos auflösen. In einem solchen Fall ist der Reiseteilnehmer zur unverzüglichen Rückerstattung aller seiner bereits an Sportura bezahlten Beträge berechtigt. Ist durch die Gewährung von Rabatten der Unterkunftspreis niedriger als der vom Reiseveranstalter zu zahlende Mietpreis pro Bett, so verfallen die Rabatte und der Unterkunftspreis entspricht dem vom Reiseveranstalter zu zahlenden Mietpreis pro Bett.
Umbuchung
Der Reiseteilnehmer kann vor Beginn der Reise seine Reise einer Ersatzperson übertragen, die alle Bedingungen des mit dem Reiseveranstalter abgeschlossenen Vertrags zu erfüllen hat. Der Umbucher hat Sportura spätestens 7 Tage vor der Anreise mittels Einschreibens von dieser Umbuchung in Kenntnis zu setzen. Der Umbucher und die Ersatzperson sind gesamtschuldnerisch zur Zahlung des Gesamtpreises der Reise sowie der Umbuchungskosten (siehe bei Rücktritt) verpflichtet. Die Reisesumme ist vor Übertragung des Vertrags zu zahlen.
Bei Buchung einer Option/eines Teils eines Arrangements durch den Reiseteilnehmer
Nach Erstellung der Rechnung kann der Reiseteilnehmer bis 14 Tage vor der Abreise eine Option oder einen Teil eines Arrangements zubuchen, falls die Möglichkeit der Zubuchung dieser Option besteht. Sportura berechnet 10 Euro Bearbeitungsgebühr je Zubuchung zuzüglich der Kosten für die zugebuchte Option.
Annullierung einer Option/eines Teils eines Arrangements durch den Reiseteilnehmer
Nach Erstellung der Rechnung kann der Reiseteilnehmer bis 28 Tage vor der Abreise eine Option oder einen Teil eines Arrangements annullieren. Sportura berechnet 25 Euro bei jeder Annullierung einer Option/eines Teils eines Arrangements. Die Annullierung wird per versandter Rechnung bestätigt. Es ist nicht möglich, die Kosten für eine gebuchte Option (u.a. Skipasserweiterung, Materialmiete usw.) oder für einen gebuchten Teil eines Arrangements (Bett, Skipass, Busreise) vor Ort zurückzufordern.
Änderung des Busabfahrtsort durch den Reiseteilnehmer
Nach Erstellung der Rechnung kann der Reiseteilnehmer bis 14 Tage vor der Abreise den Busabfahrtsort ändern, falls der Zustieg in dem von ihm gewählten Ort möglich ist. Sportura berechnet je Änderung des Busabfahrtsort 10 Euro pro Person.
Änderung des Anreisedatums oder des Bestimmungsortes durch den Reiseteilnehmer
Dies ist nicht möglich. Wünscht der Reiseteilnehmer eine Änderung des Anreisedatums oder Bestimmungsortes, so gelten die Standard-Annullierungsbedingungen.
Änderungen durch Sportura vor der Abreise
Kann vor Beginn der Reise einer der wesentlichen Punkte des Vertrags nicht durchgeführt werden, so hat Sportura den Reiseteilnehmer baldmöglichst, jedoch auf jeden Fall vor dessen Reisebeginn, davon in Kenntnis zu setzen und ihn über die Möglichkeiten zu informieren, den Vertrag kostenlos aufzulösen, es sei denn, der Reiseteilnehmer akzeptiert die vom Reiseveranstalter gebotenen Änderungen. Der Reiseteilnehmer hat binnen 2 Tagen, nachdem er Sportura informiert hat und auf jeden Fall vor Reisebeginn, den Reiseveranstalter von seiner Entscheidung in Kenntnis zu setzen. Akzeptiert der Reiseteilnehmer die Änderung, so ist ein neuer Vertrag oder ein Zusatz zum Vertrag zu erstellen, in dem die vorgenommenen Änderungen und deren Einfluss auf den Preis mitgeteilt werden.
Stornierung der Reise vor Reiseantritt durch den Reiseveranstalter
Die Stornierung der Reise ist dem Reiseteilnehmer vom Reiseveranstalter mindestens sieben Tage vor Antritt der Reise mitzuteilen. Löst der Reiseveranstalter den Reisevertrag vor Beginn der Reise aufgrund eines dem Reiseteilnehmer nicht anzulastenden Umstands auf, so hat der Reiseteilnehmer 2 Arbeitstage lang die Wahl zwischen folgenden Optionen: entweder er akzeptiert a) ein neues Angebot für eine Reise zum gleichen oder einem niedrigeren Preis oder er akzeptiert ein neues Angebot für eine Reise zu einem höheren Preis, für die ein Zuschlag zu zahlen ist (ist der Preis der als Ersatz angebotenen Reise niedriger, so wird Sportura den Preisunterschied baldmöglichst zurückerstatten); b) oder aber er verlangt baldmöglichst die Rückerstattung aller von ihm aufgrund des Reisevertrags bereits bezahlten Beträge. Der Reiseteilnehmer kann auch gegebenenfalls Anspruch auf Schadensersatz aufgrund der Nichtdurchführung des Vertrags erheben, es sei denn 1) Sportura annulliert die Reise, weil die Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen für die Reise nicht erreicht wurde; 2) die Annullierung ist die Folge höherer Gewalt. Unter höherer Gewalt werden unvorhergesehene und außergewöhnliche Umstände verstanden (u.a. Überbuchung durch eine Agentur oder Lawinen), die unabhängig vom Willen desjenigen eintreten, der sich darauf beruft und deren Folgen trotz aller Vorsorgemaßnahmen unvermeidbar waren. Teilt der Reiseteilnehmer seine Entscheidung nicht mit, so annulliert der Reiseveranstalter die Reise kostenlos und erstattet alle bereits bezahlten Beträge.
Zahlung
Nach Empfang der Rechnung/Buchungsbestätigung ist binnen 10 Tagen die Anzahlung (25 % des Reisepreises plus Buchungsgebühren und dem eventuellen Beitrag für die Reiserücktrittskostenversicherung) unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen, und zwar mittels Überweisung auf das Bank- bzw. Girokonto von SporturaTravel/Sportura BV Fortis Bank Aachen Kt. Nr. 1028971953 BLZ 37010600 Spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn ist der Restbetrag der Reisesumme zu zahlen. Buchen Sie zwischen 6 und 2 Wochen vor Reisebeginn, so haben Sie den Gesamtbetrag auf einmal binnen 5 Arbeitstagen zu überweisen. Buchen Sie 2 Wochen vor Reisebeginn, so haben Sie den Gesamtbetrag sofort und vor Antritt der Reise mittels telefonischer Überweisung oder mittels Einzahlung bei einem Postamt zu überweisen. Machen Sie von der Einzahlung bei einem Postamt Gebrauch, so haben Sie den Zahlungsnachweis an Sporturatravel per Fax (+49-(0)69-94318111) oder per E-Mail zu senden (info@sporturatravel.de), und zwar unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Reservierungsnummer. Für Barzahlungen bei unseren Geschäftsstellen werden 10 Euro Bearbeitungsgebühren berechnet. Eine Bezahlung vor Ort im Ressort ist nicht möglich.
Zahlungsverzug
Wird die Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt, so kann Sportura die Reise annullieren und Sie haben Annullierungsgebühren zu zahlen. Sie sind durch die alleinige Tatsache des Verstreichens des Fälligkeitsdatums in Verzug, und zwar ohne dass eine dahingehende Anmahnung erforderlich ist. Für Rechnungen, die nicht am oder vor dem Fälligkeitsdatum bezahlt werden, sind von Rechts wegen und ohne weitere Anmahnung Zinsen in Höhe von 1% pro verstrichenen oder begonnenen Monat zu zahlen. Durch die alleinige Tatsache des Zahlungsverzugs am Fälligkeitsdatum und ohne dass eine Anmahnung erforderlich ist, werden Rechnungen um 15% oder um einen Mindestbetrag von 25 Euro erhöht.
Rücktritt
Sportura akzeptiert ausschließlich Rücktritte, die Sporturatravel in Frankfurt, (Hanauer Landstr. 11-13, 60314 Frankfurt) schriftlich erklärt wurden. Das Datum des Poststempels gilt als Rücktrittsdatum. Bei Verhinderung Ihrerseits dürfen Sie eine Ersatzperson stellen. Ein dahingehender schriftlicher Antrag muss spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zusammen mit der Rücktrittserklärung eingereicht werden. Dabei übernimmt die Ersatzperson alle Verpflichtungen, worunter auch die Angabe des Namens, der Adresse und der Unterschrift auf dem Anmeldeformular sowie die Bezahlung von 25 Euro Umbuchungsgebühren. In allen Fällen haben Sie an Sportura für jede annullierte Buchung den Beitrag für eine eventuelle Reiserücktrittskostenversicherung, die Buchungskosten sowie die folgenden Reiserücktrittskosten zu zahlen:
• Bei einem Rücktritt bis zu 56 Tagen vor Reisebeginn: 50 Euro
• Bei einem Rücktritt von 56 bis zu 28 Tagen vor Reisebeginn: 100 Euro
• Bei einem Rücktritt von 28 bis zu 14 Tagen vor Reisebeginn: 50% der Reisesumme
• Bei einem Rücktritt vom 14. Tag bis zum Reisebeginn oder später: 100% der Reisesumme.
Chalettravel empfiehlt den Reiseteilnehmern, bei der Buchung eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, um sich gegen die oben genannten Rücktrittskosten für den Fall zu schützen, dass Sie aufgrund unvorhergesehener Umstände von der Reise zurücktreten müssen. Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Haftung des Reiseteilnehmers
Sportura haftet nicht für Schäden und/oder Verletzungen, die Reiseteilnehmer aufgrund welcher Ursache auch immer erleiden, sowie auch nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck, Eigentum, einschließlich Geld. Dies alles ist Ihr eigenes Risiko. Sportura empfiehlt Ihnen daher, eine Reiseversicherung abzuschließen. Zugleich haftet der Reiseteilnehmer für den Schaden, den Sportura, ihr Personal oder Vertreter, Bus, Ferienwohnung oder Option/Teil des Arrangements durch sein Verschulden erleiden, sowie auch dann, wenn der Reiseteilnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllte. Ein vom Reiseteilnehmer verursachter Schaden wird mit der Kaution verrechnet. Übersteigt der Schadensbetrag den Kautionsbetrag, so hat der Reiseteilnehmer den geschuldeten Betrag vor Ort zu zahlen. Bei ungebührlichem Verhalten des Reiseteilnehmers (öffentliche Trunkenheit, Lärmbelästigung nach 22.00 Uhr, Vandalismus usw.) kann Sportura den Reisevertrag unverzüglich auflösen und/oder die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten, und zwar ohne dass der Hauptbucher Anspruch auf die Rückerstattung der Reisesumme erheben kann.
Haftung Sportura
Sportura haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags in Übereinstimmung mit den Erwartungen, die der Reiseteilnehmer aufgrund der Vertragsbestimmungen gegenüber dem Reiseveranstalter mit Fug und Recht haben kann, sowie für die aus dem Vertrag entstehenden Verpflichtungen. Dies ungeachtet der Tatsache, ob diese Verpflichtungen von Sportura selber zu erfüllen sind oder aber durch andere Leistungsträger und unbeschadet des Rechts des Reiseveranstalters, um diese anderen Leistungsträger haftbar zu machen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für einen Schaden, bezüglich dessen der Reiseteilnehmer Anspruch auf Leistungen einer Reise- und/oder Reiserücktrittskostenversicherung erheben kann. Die vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Teilnahme an Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Sportura schließt Haftungsansprüche aus. Eltern erklären mit Ihrer Unterschrift auf der Anmeldung ihr Kind für selbstverantwortlich genug, um an einer Reise teilzunehmen, bei welcher es nicht beaufsichtigt wird. Auch in diesem Fall übernimmt der Veranstalter keine Haftung.